Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand 01.01.2009
1.
Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der micro\ce
GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und den Bestimmungen in den jeweils gültigen Preislisten, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen
des Kunden sind nur wirksam, wenn sie
von micro\ce GmbH schriftlich
bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der
schriftlichen Bestätigung der micro\ce
GmbH.
2.
Lieferungen und Leistungen
2.1.
Die Angebote
der micro\ce GmbH sind freibleibend
und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder
Rechnung, spätestens jedoch durch Auslieferung der Vertragsprodukte zustande.
2.2.
micro\ce GmbH ist berechtigt, von Verträgen
zurückzutreten, sofern es Hinweise gibt, die darauf schließen lassen, daß der
Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.3.
micro\ce ist berechtigt, geänderte oder
angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit
dadurch nicht beeinträchtigt wird und der Kunde nicht nachweist, daß die
Änderung für Ihn unumutbar ist.
2.4.
Gegenüber Kaufleuten
im Sinne des § 24 AGBG behält sich micro\ce
GmbH ausdrücklich das Recht auf Teillieferungen
und deren Fakturierung vor.
2.5.
Vereinbarte
Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten
Liefertermin dem Frachtführer übergeben wird.
2.6.
Die
Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart und verstehen sich
vorbehaltlich unvorhergesehener
Umstände und
Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei micro\ce
GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen,
Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage,
Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Material- oder
Ersatzteilanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin
entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen
Verzuges auftreten. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils und erst dann berechtigt, wenn er der micro\ce GmbH schriftlich eine
angemessene Nachfrist gesetzt hat.
2.7. Sofern
nicht anders vereinbart, ist die micro\ce
GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu
versendende
Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern.
Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat
keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
3.
Stornierung und Verschiebung der
Liefertermine
3.1.
Werden vom Kunden getätigte
Bestellungen ganz oder teilweise storniert, kann die micro\ce GmbH die Erfüllung verweigern und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz kann die
micro\ce GmbH wahlweise pauschal 25% des
vereinbarten Preises oder den effektiv entstandenen
Schaden
fordern. Falls der Kunde Endverbraucher ist, ist ihm der Nachweis gestattet,
dass ein Schaden
überhaupt nicht entstanden ist oder dieser
wesentlich niedriger als die vorstehende Pauschale ist.
3.2. Die
Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform.
Bei Verzug der Annahme hat die micro\ce
GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen
Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.3. Gemäß
Fernabsatzgesetz besteht für private Endverbraucher ein Rückgaberecht innerhalb
von 14 Tagen, wenn der Kaufvertrag über Fern-Kommunikationsmittel zustande
gekommen ist. Der Widerruf muß schriftlich oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen. Software ist grundsätzlich von Rücknahme ausgeschlossen.
4. Gefahrübergang,
Installation
4.1
Die Gefahr geht
mit der Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte
oder
andere Personen, die von micro\ce
GmbH benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes
an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der
Versand ohne Verschulden der micro\ce
GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Diese Bestimmungen gelten auch für
Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
4.2 Sofern eine Installation durch die micro\ce vereinbart ist, hat der Kunde
bis zu dem vereinbarten Liefertag die räumlichen, technischen und sonstigen
Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen zu schaffen, die die micro\ce GmbH in die Lage zu versetzen,
die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Über Aufstellungs- und
Anschlußvoraussetzungen hat sich der Kunde im Falle von Unklarheiten bei der micro\ce GmbH zu informieren; über eventuelle Änderungen
oder Ergänzungen wird micro\ce den
Kunden rechtzeitig unterrichten. Kann die von der micro\ce geschuldete Installation aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, nach erfolgter Lieferung nicht durchgeführt werden, gilt die
Leistungspflicht der MICRO\CE
gleichwohl als erfüllt, wenn der Kunde, obwohl ihm die micro\ce unter Hinweis auf die Folgen des Fristablaufes eine Frist
von 14 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht
ermöglicht.
5. Preise
und Zahlungsbedingungen
5.1. Die sich aus
der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB
Auslieferungslager
Gmunderstr. 35
in München. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie
Verpackung,
Transportkosten, Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem
Kunden berechnet. Aufträge für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart
sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen
berechnet.
5.2. Gegenüber
Unternehmer und juristischen Personen behält micro\ce GmbH sich das Recht vor, den Preis entsprechend zu
erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere auf
Grund von Preiserhöhungen von Seiten
der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei micro\ce GmbH eintreten.
5.3.
Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung
oder Leistung. Zahlungen sind - sofern nicht anders vereinbart - sofort nach
Rechnungsstellung rein netto ohne Abzüge oder Skonti fällig,.
Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, Vorkasse
oder Nachnahme-Verrechnungsscheck, falls nicht anders vereinbart. Belieferung
auf Ziel kann nach positiver Bonitätsauskunft durch den Kreditversicherer
vereinbart werden. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber
angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht micro\ce GmbH gemäß § 286 Abs. 2 BGB ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. 5%, falls der Kunde ein
Endverbraucher ist, über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.4.
micro\ce GmbH ist berechtigt, trotz
anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden,
so ist micro\ce GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.5.
Eine
Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns
nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist
ausgeschlossen.
5.6.
Soweit von den
obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird,
kann Micro\ce GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung,
Vorleistung oder
Sicherheitsleistung
verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die micro\ce GmbH Wechsel hereingenommen hat
oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
6.
Eigentumsvorbehalt
6.1.
Das
Vertragsprodukt bleibt Eigentum von micro\ce
GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger
Forderungen aus
diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
6.2.
Der Kunde ist
widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum die micro\ce GmbH hinzuweisen und die micro\ce GmbH unverzüglich zu
unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür
verantwortlich, daß der Dritte die Rechte von micro\ce GmbH berücksichtigt.
6.3.
Bei Verbindung
oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der micro\ce
GmbH gehörenden Waren erwirbt die micro\ce
GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware
erfolgen für micro\ce GmbH als
Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne die micro\ce
GmbH zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum der micro\ce GmbH im Sinne der vorstehenden
Bestimmungen.
6.4.
Bei
Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen
der micro\ce GmbH an
Kunden, oder bei Vermögensverfall des
Kunden darf die micro\ce GmbH zur
Geltendmachung des Eigentums-vorbehalts an der Vorbehaltsware die
Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
6.5. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des
Liefergegenstandes durch die micro\ce GmbH gelten nicht als
Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.6. Der Kunde tritt
seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen
Rechnungswert der
Vorbehaltsware
bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die micro\ce GmbH ab. Die
micro\ce
GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges
einziehungsberechtigt und –
verpflichtet. Auf Verlangen der micro\ce GmbH wird der Kunde die
abgetretenen Forderungen benennen. Die micro\ce
GmbH darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung
offenlegen.
6.7. Übersteigt der
Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der micro\ce GmbH um mehr als 20%, gibt die micro\ce GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der
Sicherheiten frei.
7.
Sachmängel
7.1. Abweichungen, die den Wert oder die Beschaffenheit der
Vertragsprodukte nur unerheblich beeiträchtigen sind keine Sachmängel.
Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert
vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt die micro\ce GmbH nicht.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden,
die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen
Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten
des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an
ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte
Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-,
Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei
denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den
gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer,
Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht
werden.
7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die micro\ce GmbH beginnen mit Lieferung an
den Kunden und verjähren gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber
Unternehmer und juristischen Personen des öffentlichen Rechts in einem Jahr ab
Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige Reklamationen
sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14
Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach
Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Ware muß innerhalb von 2
Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4 Arbeitstagen
schriftlich mitgeteilt werden.
7.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach WahI der
micro\ce GmbH Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den
Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen Gewährleistungsfall geltend zu
machen, ist es erfoderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit Angabe
der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei
Haus gemäß unserer RMA Bedingungen an die micro\ce
zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Micro\ce GmbH über.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für micro\ce GmbH unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, entweder die
Rückgängigmachung des Verrages oder oder eine angemessene Minderung des
Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache
oder des Mangels oder den sonstigen Umständenetwas anderes ergibt.
7.4 Im Falle der
Nachbesserung übernimmt micro\ce GmbH die
Arbeitskosten. Ist der Kunde kein Unternehmer oder keine juristische Person des öffentlichen, so
übernimmt micro\ce GmbH die Kosten der
Nachbesserung.
7.5 Ergibt die
Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt,
ist Micro\ce GmbH berechtigt, alle
Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden
zu den jeweils gültigen Servicepreisen gemäß der RMA Bedingungen der micro\ce GmbH berechnet.
7.6 Bei Inanspruchnahme
der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und
Retouren jeglicher Art hat der Kunde die RMA Abwicklungsrichtlinien zu
beachten.
7.7 Für
Schadensersatzansprüche gilt § 9. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1
micro\ce haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachte Schäden.
8.2
Für leichte Fahrlässigkeit
haftet micro\ce nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung
wesentlicher
Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
8.3
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten
nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
sowie für
die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.4
Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für mittelbare und
unmittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder
entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
8.5
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der
Käufer verpflichtet sich bei Weiterverkauf die
Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes und des AGB Gesetzes einzuhalten.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Dritter
9.1 micro\ce GmbH übernimmt keine Haftung dafür,
daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte
oder Urheberrechte Dritter verletzen.
Der Kunde hat micro\ce GmbH von allen
gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
9.2 Soweit die
gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt
wurden, hat der Kunde
micro\ce
GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund
der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht
werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.
10. Export-und Importgenehmigungen
10.1 Von micro\ce
GmbH gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem
Kunden
vereinbarten Lieferland
bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden
genehmigungspflichtig und unterliegt
grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik.
10.2 Jede
Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne
Kenntnis der micro\ce GmbH, bedarf
gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde
haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber micro\ce GmbH.
11. EG-Einfuhrumsatzsteuer
11.1 Soweit der
Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung der jeweils
zutreffenden Regelung
bezüglich
der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu
gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an micro\ce GmbH ohne gesonderte Anfrage.
Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich
seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des
Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen
Meldepflicht an micro\ce GmbH zu
erteilen.
11.2 Der Kunde ist
verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der
bei micro\ce GmbH aus mangelhaften
bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu erseten.
11.3 Jegliche
Haftung von micro\ce GmbH aus den
Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten
hierzu ist ausgeschlossen, soweit von seiten micro\ce GmbH nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Der Kunde ist
nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Erfüllungsort
und Gerichtsstand bei Vetriebspartner im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB
(Unternehmer und
juristische
Personen des öffentlichen Rechts) ist München.
12.3 Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über
den
internationalen
Warenverkehr ist ausgeschlossen.
12.4 Die
Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der micro\ce
GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit
seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der micro\ce GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen
und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
12.5 Sollten eine
oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder
werden,
oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die
Vertragsparteien die
unwirksame
oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder
ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimm-ungen bleibt davon unberührt.